Die Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen in NRW hatten bereits im Februar 2005 das Ministerium für Wissenschaft und Forschung über die Auswirkungen der Erdgaspreiserhöhung ab dem 01. Januar 2005 informiert. Die Preissteigerung war in keinem der Haushaltsansätze berücksichtigt worden und stellte die Hochschulen vor das Dilemma, das neben der Strompreissteigerung umcirca 20% nun auch eine Steigerung des Erdgaspreises in ähnlicher Größenordnung zu bewältigen war/ist. Wie nun bekannt wurde, sind im Nachtragshaushalt 2005, über den der Landtag am 16. Dezember 2005 entscheiden wird,unter anderemdie von den Fachhochschulen geltend gemachten Preissteigerungen eingebracht worden. Es ist also zu hoffen, dass den Hochschulen- wenn auch spät - die erforderlichen Beträge zur Verfügung gestellt werden, damit sie ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen können.
Archivierte Themen
Zum 01.01.2005 wurde für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge das Gesetz über die Durchführung von Auswahlverfahren von bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Auswahlverfahrensgesetz) eingeführt. Hintergrund ist die Regelung des § 32 Hochschulrahmengesetzes, wonach die nach Abzug der Sonderquoten verbleibenden Studienplätze zu 20% nach Qualifikation, zu 20% nach Wartezeit und im Übrigen (also zu 60%) von den Hochschulen nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben werden.
Das Ministerium hat nun angekündigt, dass zum Wintersemester 2006/2007 auch für die anderen Studiengänge, deren Studienplätze durch die ZVS vergeben werden sowie die Studiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen grundsätzlich dieselben Regelungen eingeführt werden sollen wie für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge.
Dem Terminplan können Sie das zeitliche Zusammenspiel von ZVS, Hochschulverwaltung und Fachbereichen im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens entnehmen.
leistungsorientierte Mittelverteilung, W-Besoldung
Das Verhältnis zwischen Staat und Hochschulen befindet sich im Umbruch. An die Stelle einer Detailsteuerung durch Regulierungsmaßnahmen und Einzelanweisungen tritt vermehrt eine Steuerung durch Rahmenvorgaben und die Einführung von Wettbewerbsmechanis-men. Die Detailsteuerung verliert an Bedeutung.
Ziel ist es, den Hochschulen mehr Autonomie und mehr Gestaltungsspielraum zu geben und eine klare Profilbildung der Hochschulen zu fördern. Diese Ziele sollen mit
- der Einführung des Globalhaushalts (A),
- dem Mittelbewirtschaftungsprinzip (B) und
- der leistungsorientierten Mittelverteilung (C) sowie
- der W-Besoldung (D)
umgesetzt werden.
Über die Jahre sind die Berichtspflichten der Hochschulen nahezu explodiert und haben zu einem wahren Berichts(un)wesen geführt. Die Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen in NRW plädieren deshalb nachdrücklich dafür, das Berichtswesen auf ein sinnvolles Maß zurückzuführen, was bedeuten würde, dass sich die Berichtspflichten an den vereinbarten Aufgaben, Zielen und erbrachten Leistungen der Hochschulen orientieren. Eine Übersicht über die derzeit bestehenden Berichtspflichten finden Sie hier.
Die Landesrektorenkonferenz und die Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen in NRW haben am 24.10.2005 gegenüber dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (Stichwort Studienbeiträge) abgeben. Diese Stellungnahme ergänzt die Stellungnahmen der einzelnen Fachhochschulen und konzentriert sich auf die hochschulübergreifenden Diskussionspunkte und Fragestellungen zum Entwurf. Mehr...
Die Landesrektorenkonferenz und die Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen in NRW haben am 21.09.2005 gegenüber dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen eine Stellungnahme zur Einführung des Globalhaushalts abgeben. Zentraler Punkte der Stellungnahme waren die Rahmenbedingungen für "Autonomie und Eigenverantwortung" auf der einen Seite und "langfristige Planungs- und Verfahrenssicherheit" auf der anderen Seite. Mehr...
Die Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen hat mit Schreiben vom 24.04.2006 zum Referentenentwurf eines Hochschulfreiheitsgesetzes umfassend Stellung genommen. Im Vordergrund der Diskussion wie auch der Stellungnahme stehen die Grundzüge einer künftigen Leitungsstruktur für nordrhein-westfälische Hochschulen. In der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft vom 14.08.2006 zum Gesetzentwurf der Landesregierung vom 30.05.2006 werden noch einmal die Risiken, die sich mittelbar und unmittelbar aus der Verselbständigung der Hochschulen ergeben, konkretisiert und auch Vorschläge für eine Umsetzung des grundsätzlich als positiv bewerteten Reformvorhabens unterbreitet.
